Häufig gestellte Fragen zum digitalen Euro
Stand: 4. September 2024
Frage 1: Warum braucht Europa einen digitalen Euro?
Die Digitalisierung verändert unser Zahlungsverhalten. Der Anteil der Barzahlungen geht zurück, und die Corona-Pandemie hat diesen Trend in Richtung Onlineshopping und digitale Zahlungen noch beschleunigt. Ein digitaler Euro wäre eine elektronische Form von Bargeld für die digitalisierte Welt. Mit ihm hätten Verbraucherinnen und Verbraucher die Möglichkeit, neben Banknoten und Münzen auch eine digitale Form von Zentralbankgeld zu nutzen.
Ein digitaler Euro wäre eine Neuerung, die uns den Alltag erleichtern würde. Er würde überall im gesamten Euroraum als digitales Zahlungsmittel akzeptiert werden, und man könnte ihn in Geschäften, online oder für Zahlungen zwischen Privatpersonen verwenden. Genau wie Bargeld wäre er risikofrei, breit verfügbar und nutzerfreundlich. Die Nutzung seiner grundlegenden Funktionen wäre kostenlos.
Ein digitaler Euro würde darüber hinaus die strategische Autonomie und Währungshoheit des Euroraums stärken, indem er das europäische Zahlungsverkehrssystem insgesamt effizienter macht, Innovationen fördert und das System widerstandsfähiger gegenüber potenziellen Cyberangriffen oder technischen Störungen wie z. B. Stromausfällen macht.
Weitere Informationen finden Sie hier: Warum brauchen wir einen digitalen Euro?
Frage 2: Wie könnte ein digitaler Euro zur strategischen Autonomie Europas beitragen?
Ein digitaler Euro wäre eine Zahlungslösung für den gesamten Euroraum unter europäischer Führung. Er könnte also dazu beitragen, die Abhängigkeit Europas von nichteuropäischen privaten Zahlungsdienstleistern zu verringern, und würde deren marktbeherrschender Stellung entgegenwirken. Somit würde ein digitaler Euro die europäische Zahlungsverkehrslandschaft wettbewerbsfähiger und innovativer gestalten, denn er würde eine Plattform bieten, über die Zahlungsdienstleister ihre eigenen europaweiten Lösungen leichter anbieten könnten.
Mit einem erfolgreichen digitalen Euro könnte Europa auf internationaler Ebene eine Vorreiterrolle im digitalen Finanzwesen und bei digitalen Zentralbankwährungen übernehmen.
Frage 3: Würde ein digitaler Euro das Bargeld ersetzen?
Nein. Er würde das Bargeld ergänzen, aber nicht ersetzen. Wenn es neben dem Bargeld einen digitalen Euro geben würde, könnte die steigende Nachfrage der Verbraucherinnen und Verbraucher nach schnellen und sicheren elektronischen Zahlungsmitteln erfüllt werden. Bargeld würde im Euroraum weiterhin zur Verfügung stehen, ebenso wie die anderen privaten elektronischen Zahlungsmittel, die derzeit verwendet werden.
Frage 4: Wäre ein digitaler Euro eine alternative Währung innerhalb des Eurosystems?
Nein. Ein digitaler Euro wäre eine weitere Möglichkeit, in Europa mit dem Euro, unserer gemeinsamen Währung, zu bezahlen. Er könnte 1:1 in Banknoten umgetauscht werden. Ein digitaler Euro wäre die Antwort auf die zunehmende Präferenz der Menschen und Unternehmen für digitale Zahlungsmittel.
Frage 5: Wie ist der aktuelle Stand des Projekts zum digitalen Euro?
Nach einer zweijährigen Untersuchungsphase beschloss der EZB-Rat, die Vorbereitungsphase einzuleiten. Diese hat am 1. November 2023 begonnen.
In der Vorbereitungsphase wird der digitale Euro im Einklang mit den in der Untersuchungsphase festgelegten Gestaltungsmerkmalen und technischen Anforderungen weiterentwickelt und getestet.
Hierfür führt das Eurosystem umfassende Analysen, Untersuchungen, Tests und Befragungen der Beteiligten durch, um sicherzustellen, dass der digitale Euro höchste Maßstäbe in Bezug auf Qualität, Sicherheit und Benutzerfreundlichkeit erfüllt.
Die zwei Jahre dauernde Vorbereitungsphase läuft Ende 2025 aus. Dann wird der EZB-Rat entscheiden, ob die nächste Vorbereitungsphase eingeleitet wird. Wenn ja, müssen deren Umfang und Dauer festgelegt werden.
Der EZB-Rat wird erst über die Ausgabe eines digitalen Euro entscheiden, wenn die einschlägigen Rechtsakte angenommen worden sind.
Frage 6: Wie sind die europäischen Gesetzgeber in den Prozess eingebunden?
Am 28. Juni 2023 hat die Europäische Kommission einen Entwurf für einen Legislativvorschlag zur potenziellen Einführung eines digitalen Euro unterbreitet. Mit dem Rechtsakt soll sichergestellt werden, dass ein etwaiger künftiger digitaler Euro Privatpersonen und Unternehmen eine zusätzliche Möglichkeit bietet, überall im Euroraum digital mit einer allgemein akzeptierten, kostengünstigen, sicheren und widerstandsfähigen Form von Zentralbankgeld zu bezahlen.
Die beiden Prozesse – Gesetzgebung und Gestaltung eines digitalen Euro – werden parallel ablaufen, damit das Eurosystem sofort mit der Ausgabe des digitalen Euro beginnen kann, sofern und wenn nach der Annahme des gesetzlichen Rahmens für den digitalen Euro der Beschluss erforderlich ist.
Ergeben sich aus den Gesetzgebungsberatungen etwaige erforderliche Änderungen, so wird das Eurosystem diese bei der Gestaltung des digitalen Euro berücksichtigen. Außerdem steht die EZB während des Gesetzgebungsverfahrens bereit, um bei Bedarf zu unterstützen und fachlich zu beraten.
Der EZB-Rat wird erst nach dem Erlass des Rechtsakts über die Ausgabe eines digitalen Euro entscheiden.
Frage 7: Wer ist am Projekt zum digitalen Euro beteiligt?
Das Eurosystem – also die EZB und die nationalen Zentralbanken des Euroraums – müssen dafür sorgen, dass ein digitaler Euro den Bedürfnissen der Nutzerinnen und Nutzer gerecht wird. Aus diesem Grund tauscht sich das Eurosystem regelmäßig mit verschiedenen Gruppen aus. Dazu zählen politische Entscheidungsträger, Gesetzgeber, Marktakteure, Organisationen der Zivilgesellschaft sowie die Menschen, die den digitalen Euro letztlich nutzen würden.
Dieser Austausch findet in unterschiedlichen Gremien statt. Eines davon ist das Euro Retail Payments Board, ein von der EZB geleitetes Forum, in dem wichtige Akteure des Zahlungsmarkts vertreten sind. Ein anderes ist die Rulebook Development Group. Sie setzt sich aus Vertreterinnen und Vertretern der Zentralbanken des Eurosystems und der europäischen Märkte für den Massenzahlungsverkehr zusammen (siehe Frage 20).
Die EZB steht zudem im regelmäßigen Austausch mit
- privaten Unternehmen, die auf Basis ihrer Markt- und Fachkenntnisse Feedback zu den technischen Aspekten eines digitalen Euro geben;
- europäischen Organisationen der Zivilgesellschaft, deren Ansichten im Rahmen von Seminaren eingeholt werden, um einen offenen Dialog zu fördern;
- potenziellen Endnutzern, über deren Bedürfnisse und Präferenzen wir uns mittels Umfragen, Interviews und Fokusgruppen informieren.
Die EZB nimmt regelmäßig an den Sitzungen der Euro-Gruppe teil, also den Treffen der Finanzministerinnen und Finanzminister der Länder des Euroraums. Zudem informiert sie das Europäische Parlament über den aktuellen Stand des Projekts zum digitalen Euro.
In der Vergangenheit wurde Feedback auch im Rahmen der Market Advisory Group eingeholt. In dieser äußerten sich Fachleute während der Untersuchungsphase beratend zur Gestaltung und Bereitstellung des digitalen Euro.
Weitere Informationen zur Projektgovernance und Einbindung von Interessengruppen.
Frage 8: Wer könnte den digitalen Euro verwenden?
Dem Legislativvorschlag der Europäischen Kommission zufolge würde ein digitaler Euro Privatpersonen, Unternehmen und öffentlichen Stellen zur Verfügung stehen, die vorübergehend oder dauerhaft in einem Mitgliedstaat des Euroraums ansässig bzw. niedergelassen sind.
Auch Personen, die sich privat oder beruflich im Euroraum aufhalten oder früher einmal in einem Land des Euroraums gewohnt haben bzw. dort niedergelassen waren, könnten Zugang zum digitalen Euro erhalten.
Der Zugang könnte auch für außerhalb des Euroraums ansässige oder niedergelassene Privatpersonen, Unternehmen und öffentliche Stellen möglich sein. Voraussetzung hierfür wäre, dass sie ein Konto für digitale Euro bei einem Zahlungsdienstleister eröffnen, der in einem Land des Europäischen Wirtschaftsraums oder einem Drittland niedergelassen bzw. tätig ist, und dass die EU und die Drittländer zuvor entsprechende Verträge abgeschlossen und/oder die Europäische Zentralbank und die nationalen Zentralbanken der nicht dem Euroraum angehörenden Mitgliedstaaten und der Drittländer zuvor entsprechende Vereinbarungen getroffen haben.
Frage 9: Was hätte die Bevölkerung von einem digitalen Euro?
Ein digitaler Euro wäre eine Zahlungslösung für jede Gelegenheit. Er könnte jederzeit und überall im Euroraum verwendet werden. Er wäre ein allgemein akzeptiertes digitales Zahlungsmittel, das in Geschäften, online oder zwischen Privatpersonen kostenlos verwendet werden könnte. Die Menschen hätten dann die Möglichkeit, auch für digitale Zahlungen ein von einer Zentralbank ausgegebenes Zahlungsmittel zu verwenden. Dieses würde ihnen sowohl online als auch offline zur Verfügung stehen.
Ein digitaler Euro wäre so gestaltet, dass er mehr Privatsphäre bieten würde, als andere digitale Zahlungsmethoden dies üblicherweise tun. Das Eurosystem könnte Personen nicht anhand ihrer Zahlungen identifizieren. Außerdem wären persönliche Transaktionsdetails von Offline-Zahlungen in digitalen Euro nur dem Zahlenden und dem Zahlungsempfänger bekannt.
Ein digitaler Euro wäre sicher und einfach in der Handhabung. Er würde die finanzielle Inklusion im digitalen Bereich fördern, da niemand von seiner Nutzung ausgeschlossen wäre. Ein digitaler Euro würde den Bedürfnissen von Menschen mit Behinderungen ebenso gerecht werden wie den Bedürfnissen derjenigen, die kein Bankkonto oder wenig digitale und finanzielle Kenntnisse haben.
Um sicherzustellen, dass der digitale Euro überall im Euroraum nutzbar und zugänglich ist, sieht der Entwurf für einen Legislativvorschlag der Europäischen Kommission vor, dass der Handel verpflichtet ist, digitale Euro anzunehmen, und die beaufsichtigten Intermediäre ihn ihren Kundinnen und Kunden bereitstellen müssen.
Frage 10: Welche Vorteile hätte ein digitaler Euro für den Handel?
Ein digitaler Euro wäre eine wahrhaft gesamteuropäische Zahlungslösung, die überall im Euroraum akzeptiert werden würde. Für den Handel wäre er eine einfachere und kostengünstigere Alternative zur derzeitigen fragmentierten Zahlungslandschaft. Ein digitaler Euro würde die Verhandlungsposition des Handels gegenüber den Anbietern von Zahlungslösungen stärken und ihn dadurch finanziell entlasten.
Ein digitaler Euro könnte zu einem höheren Umsatz für den Handel beitragen. Dies gilt insbesondere für den Onlinehandel, denn Kundinnen und Kunden entscheiden sich wahrscheinlich häufiger für einen Kauf, wenn ihnen das Zahlungsinstrument vertraut ist. Darüber hinaus würde der digitale Euro dem Handel Zahlungseingänge in Echtzeit und ohne zusätzliche Kosten ermöglichen.
Frage 11: Welche Vorteile hätte ein digitaler Euro für Intermediäre?
Beaufsichtigte Intermediäre, z. B. Banken, würden bei der Bereitstellung des digitalen Euro eine zentrale Funktion wahrnehmen. Bei Themen rund um den digitalen Euro wären sie die wichtigste Anlaufstelle für Privatpersonen, den Handel und Unternehmen und würden sämtliche Endnutzerdienstleistungen erbringen.
Mit einem digitalen Euro könnte sich der Aktionsradius der Intermediäre auf den ganzen Euroraum erstrecken. Die meisten privaten Innovationen sind hingegen auf bestimmte inländische Märkte ausgerichtet. So könnte ein digitaler Euro den Intermediären als Plattform dienen, um auf den wachsenden Märkten für den elektronischen Handel und digitale Zahlungen im gesamten Euroraum weitere Innovationen und den Wettbewerb zu fördern.
Außerdem könnte ein digitaler Euro Intermediären zusätzliche Geschäftsmöglichkeiten eröffnen. Beispielsweise könnte der Handel außerhalb des Euroraums nur dann in digitalen Euro abrechnen, wenn ein Konto bei einem Zahlungsdienstleister aus dem Euroraum besteht. So ist es im Vorschlag des Eurosystems vorgesehen.
Darüber hinaus bietet der digitale Euro Intermediären mit den Ausgleichszahlungen, die derzeit im Entwurf für einen Legislativvorschlag der Europäischen Kommission vorgesehen sind, ähnliche wirtschaftliche Anreize wie andere digitale Zahlungsmittel. In diesem Zusammenhang eröffnet ein digitaler Euro Intermediären auch neue Möglichkeiten, in weitere Zusatzleistungen für ihre Kundinnen und Kunden zu investieren.
Frage 12: Müssten die Menschen für die Nutzung des digitalen Euro zahlen?
Der digitale Euro wäre ein öffentliches Gut. Daher wären seine grundlegenden Funktionen für Privatpersonen kostenlos.
Banken und Zahlungsdienstleister könnten ihren Kundinnen und Kunden zusätzliche kostenpflichtige Services in digitalen Euro anbieten. Durch diese zusätzlichen Services wäre er dann noch attraktiver für die Menschen, denn so könnte man etwa im Restaurant die Rechnung mit Freunden teilen oder wiederkehrende Zahlungen begleichen.
Frage 13: Wie würde ein digitaler Euro funktionieren?
Mit einem digitalen Euro könnten sichere Echtzeitzahlungen getätigt werden – im Geschäft, online oder zwischen Privatpersonen. Dabei wäre es egal, in welchem Land des Euroraums sich die Beteiligten befinden oder bei welchem Zahlungsdienstleister sie ein Konto haben. Die EZB prüft derzeit verschiedene Möglichkeiten der praktischen Umsetzung.
Als Erstes müsste über eine Bank oder ein Postamt eine elektronische Geldbörse für digitale Euro, eine „Wallet“, eingerichtet werden.
Sobald dies erfolgt ist, kann die Wallet über ein verknüpftes Referenzkonto oder durch Einzahlung von Bargeld aufgefüllt werden. Danach kann mit den digitalen Euro in der Wallet bezahlt werden.
Geldeingänge in digitalen Euro könnten bis zu einer bestimmten Obergrenze in der Wallet bleiben oder auf ein Bankkonto eingezahlt werden Dies könnte wahlweise manuell oder automatisch erfolgen.
Zahlungen in digitalen Euro wären immer sicher und würden sofort durchgeführt werden – im Geschäft, online und zwischen Privatpersonen.
Ein digitaler Euro würde sowohl Online- als auch Offline-Funktionen bieten. Man könnte ihn also auch dann nutzen, wenn die Internetverbindung schlecht ist oder überhaupt nicht funktioniert. Persönliche Transaktionsdetails von Offline-Zahlungen in digitalen Euro wären zudem nur dem Zahlenden und dem Zahlungsempfänger bekannt. Sie wären also in etwa so gut geschützt wie bei Bargeld.
Weitere Informationen finden Sie hier: Wie würde ein digitaler Euro funktionieren? .
Frage 14: Wie privat wäre ein digitaler Euro?
Der Schutz der Privatsphäre ist eines der wichtigsten Gestaltungsmerkmale des digitalen Euro.
Die Gestaltung des digitalen Euro sieht eine Offline-Funktion vor, bei der die Daten der Nutzerinnen und Nutzer ähnlich gut geschützt wären wie bei Bargeld, und zwar sowohl bei Zahlungen zwischen Privatpersonen als auch bei Zahlungen in Geschäften. Bei der Nutzung des digitalen Euro für Offline-Zahlungen würden keine personenbezogenen Transaktionsdaten an Zahlungsdienstleister, das Eurosystem oder potenzielle Anbieter von Unterstützungsdienstleistungen weitergegeben werden.
Bei Online-Zahlungen in digitalen Euro würde der Schutz der Privatsphäre dadurch gewährleistet, dass das Eurosystem, das den digitalen Euro und die Zahlungsinfrastruktur bereitstellt, nicht in der Lage wäre, Transaktionen unmittelbar mit bestimmten Personen zu verbinden.
Weitere Informationen zum Thema digitaler Euro und Datenschutz.
Frage 15: Wie würde die EZB sicherstellen, dass ein digitaler Euro inklusiv ist?
Ein digitaler Euro wäre ein öffentliches Gut, wie heute unsere Banknoten und Münzen – bloß in digitaler Form.
Die grundlegenden Funktionen eines digitalen Euro könnten über eine mobile App oder eine physische Karte von allen kostenlos genutzt werden. Ein digitaler Euro würde bei eingeschränkter Internetverbindung auch offline funktionieren.
Nach dem Gesetzesentwurf der Europäischen Kommission sind Kreditinstitute, die den digitalen Euro bereitstellen, verpflichtet, auf Wunsch ihrer Kundinnen und Kunden grundlegende Zahlungsdienste in digitalen Euro kostenlos anzubieten.
Um sicherzustellen, dass alle – auch Personen mit Behinderungen, funktionalen Einschränkungen oder begrenzten digitalen Kenntnissen und ältere Menschen – mit dem digitalen Euro bezahlen können, werden in jedem Land des Euroraums öffentliche Stellen wie Postämter benannt. Diese Einrichtungen würden Menschen, die von digitaler finanzieller Ausgrenzung bedroht sind, kostenlose Unterstützung und einen kostenlosen Zugang zu Dienstleistungen im Zusammenhang mit dem digitalen Euro bieten, z. B. direkte Unterstützung an Ort und Stelle und gezielte Hilfe bei der Eröffnung eines Kontos für den digitalen Euro und der Nutzung aller damit verbundenen grundlegenden Zahlungsdienste. Der kostenlose Zugang zu den grundlegenden Zahlungsdiensten in digitalen Euro würde auch Menschen ohne Bankkonto angeboten werden.
Besonderes Augenmerk wird überdies auf die Einbeziehung schutzbedürftiger Gruppen gelegt werden. Hierzu zählen Personen ohne festen Wohnsitz, Asylsuchende oder Personen, die internationalen Schutz genießen.
Ein digitaler Euro würde so gestaltet werden, dass den Bedürfnissen aller Rechnung getragen und niemand von seiner Nutzung ausgeschlossen wird.
Frage 16: Wäre ein digitaler Euro programmierbares Geld?
Ein digitaler Euro wäre unter keinen Umständen programmierbares Geld.
Als programmierbares Geld wird eine digitale Form von Geld bezeichnet, die wie ein Gutschein für einen im Voraus festgelegten Zweck verwendet wird. Sie ist mit Einschränkungen versehen, wo, wann oder bei wem sie verwendet werden kann.
Wie auch in dem Legislativvorschlag der Europäischen Kommission für den digitalen Euro vorgesehen, wäre der digitale Euro kein programmierbares Geld. Er könnte aber für automatische Zahlungen verwendet werden, falls die Nutzerinnen und Nutzer diese Funktion nutzen möchten. So könnten sie beispielsweise eine automatische monatliche Zahlung einrichten, um digitale Euro unmittelbar an Familienmitglieder oder Freunde zu überweisen.
Frage 17: Würden Intermediäre einen Ausgleich für die Bereitstellung eines digitalen Euro erhalten?
Vorbehaltlich der endgültigen Rechtsakte schlägt das Eurosystem ein Ausgleichsmodell vor, das faire wirtschaftliche Anreize für Zahlungsdienstleister wie Banken schaffen würde, um die operationellen Kosten der Bereitstellung eines digitalen Euro zu decken.
Wie derzeit bei anderen Zahlungssystemen üblich, könnten Zahlungsdienstleister, die den digitalen Euro bereitstellen, dem Handel die damit verbundenen Dienstleistungen in Rechnung stellen. Wie von der Europäischen Kommission in ihrem Legislativvorschlag für den digitalen Euro vorgesehen, würde die Preisgestaltung durch den Handel und Zahlungsdienstleister einer Obergrenze unterliegen.
Wie bei der Herstellung und Ausgabe von Banknoten würde das Eurosystem die Kosten für die Einrichtung eines Systems und einer Infrastruktur für den digitalen Euro tragen. Darüber hinaus würde das Eurosystem die zusätzlichen Investitionskosten für Intermediäre möglichst gering halten, indem so weit wie möglich bestehende Infrastrukturen genutzt werden.
Frage 18: Würde ein digitaler Euro durch die Disintermediation von Banken eine Bedrohung für die Finanzstabilität darstellen?
Unser Finanzsystem – in dessen Mittelpunkt das Bankensystem steht – funktioniert gut, und das Eurosystem will die zentrale Rolle der Banken bei der effizienten Kreditvergabe an die Realwirtschaft beibehalten.
Damit der digitale Euro möglichst wenige Risiken für das Finanzsystem birgt, hat die EZB die folgenden Gestaltungsaspekte beschlossen:
- Der Betrag, den Nutzerinnen und Nutzer in ihrer Wallet für digitale Euro halten können, unterliegt einer Obergrenze. Dadurch wäre sichergestellt, dass ein digitaler Euro – ähnlich wie Bargeld – ein sicherer Wertspeicher ist, wodurch die Stabilität unseres Finanzsystems gewahrt wird und es selbst in Krisenzeiten nicht zu Abflüssen von Bankeinlagen kommt.
- Die Verknüpfung ihrer Wallet für den digitalen Euro mit einem Bankkonto würde es den Menschen ermöglichen, Zahlungen über den maximal haltbaren Betrag hinaus vorzunehmen und etwaige Fehlbeträge sofort zu decken, ohne ihre Wallet für den digitalen Euro gleich auffüllen zu müssen (vorausgesetzt, auf dem verbundenen Konto befindet sich genügend Geld).
Wie bei Bargeld würden auch Bestände an digitalen Euro nicht verzinst werden.
Frage 19: Wie würde die EZB sicherstellen, dass Zahlungen in digitalen Euro überall im Euroraum gleich funktionieren?
Für die Bereitstellung des digitalen Euro wären beaufsichtigte Intermediäre (wie Banken im Euroraum) zuständig. Um sicherzustellen, dass das System für den digitalen Euro im gesamten Euroraum einheitlich umgesetzt wird, entwickelt das Eurosystem derzeit ein Regelwerk für den digitalen Euro, das aus einheitlichen Regeln, Standards und Verfahren für die Standardisierung von Zahlungen in digitalen Euro besteht und eine europaweite Reichweite gewährleistet.
Frage 20: Wie wird das Regelwerk für den digitalen Euro ausgearbeitet?
Das Eurosystem hat die sogenannte Rulebook Development Group eingerichtet, die das Regelwerk für den digitalen Euro (Digital Euro Rulebook) ausarbeiten soll. In das Regelwerk wird der Input diverser Beteiligter einfließen.
Diese Gruppe besteht aus Vertreterinnen und Vertretern der Zentralbanken des Eurosystems und der europäischen Märkte für den Massenzahlungsverkehr (darunter Verbraucher, Einzelhändler und Verbände von Intermediären). Arbeitsgrundlage sind die Gestaltungsoptionen für den digitalen Euro, die der EZB-Rat bereits genehmigt hat.
Innerhalb der „Rulebook Development Group“ wurden spezielle Workstreams eingerichtet. Diese arbeiten an Teilen des Regelwerks, die besonderes Fachwissen erfordern.
Weitere Informationen finden Sie auf der Webseite zum Regelwerk für den digitalen Euro.
Frage 21: Wie würden Echtzeitzahlungen und ein digitaler Euro zusammenhängen?
Bislang gibt es in Geschäften nur selten die Möglichkeit, in Echtzeit zu bezahlen. Folglich geht das Geld auch nicht sofort beim Handel ein. Mit einem digitalen Euro würde sich das ändern – alle Zahlungen in digitalen Euro würden in Echtzeit erfolgen.
Auf der Grundlage der einheitlichen Regeln, Standards und Verfahren, die für den digitalen Euro entwickelt und – sofern genehmigt – eingeführt werden, könnten alle Länder des Euroraums in Lösungen für Echtzeitzahlungen einbezogen werden. Dadurch würde die Abhängigkeit von nichteuropäischen Privatunternehmen verringert werden, die derzeit den Zahlungsverkehr dominieren.
Frage 22: Würde ein digitaler Euro auf einer Distributed-Ledger-Technologie wie Blockchain basieren?
Das Eurosystem testet bei der Entwicklung eines digitalen Euro derzeit verschiedene – zentralisierte und dezentralisierte – Technologien, darunter auch die Distributed-Ledger-Technologie. Eine Entscheidung dazu ist aber noch nicht gefallen.
Frage 23: Wären Zahlungen in Europa nach der Einführung eines digitalen Euro anfälliger für Cyberangriffe?
Wie andere digitale Infrastrukturen könnte auch ein digitaler Euro zum Ziel von Cyberangriffen werden. Zur Minderung dieses Risikos würden bei der Gestaltung des digitalen Euro modernste Technologien zum Einsatz kommen, um ein zukunftssicheres Umfeld zu schaffen, das gegenüber solchen Angriffen widerstandsfähig ist.
Frage 24: Was unterscheidet den digitalen Euro von Stablecoins und Krypto-Assets?
Der digitale Euro wäre Zentralbankgeld. Hinter ihm würde eine Zentralbank stehen, und er wäre so gestaltet, dass er den Bedürfnissen der Nutzerinnen und Nutzer gerecht wird. Daher wäre er risikofrei. Überdies würden Privatsphäre und Datenschutz gewahrt. Die Aufgabe von Zentralbanken ist es, die Kaufkraft des Geldes zu erhalten. Dabei spielt es keine Rolle, ob es sich um physisches oder digitales Geld handelt.
Die Stabilität und die Zuverlässigkeit von Stablecoins hängen letzten Endes von folgenden Faktoren ab: von wem sie ausgegeben werden, wie glaubwürdig zugesichert wird, dass der Wert des Geldes im Zeitverlauf erhalten bleibt, und inwieweit diese Zusicherung durchsetzbar ist. Private Emittenten können personenbezogene Daten auch für kommerzielle Zwecke nutzen.
Bei Krypto-Assets gibt es keine Instanz, die haftbar gemacht werden kann, Ansprüche können also nicht geltend gemacht werden.