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PRESSEMITTEILUNG

Änderungen des Tenderverfahrens und des Korridors für die ständigen Fazilitäten

8. Oktober 2008

Der EZB-Rat hat heute im Rahmen einer Telekonferenz die folgenden beiden Maßnahmen beschlossen:

  • Beginnend mit dem am 15. Oktober abzuwickelnden Geschäft werden die wöchentlichen Hauptrefinanzierungsgeschäfte als Mengentender mit vollständiger Zuteilung zum Zinssatz für die Hauptrefinanzierungsgeschäfte, d. h. derzeit 3,75 %, durchgeführt.
  • Mit Wirkung vom 9. Oktober wird die EZB den Korridor für die ständigen Fazilitäten von 200 Basispunkten auf 100 Basispunkte um den Zinssatz für die Hauptrefinanzierungsgeschäfte verringern. Somit wird ab dem 9. Oktober der Zinssatz für die Spitzenrefinanzierungsfazilität von 100 auf 50 Basispunkte über dem Zinssatz für die Hauptrefinanzierungsgeschäfte, d. h. auf nunmehr 4,25 %, gesenkt. Der Zinssatz für die Einlagefazilität wird von 100 auf 50 Basispunkte unter dem Zinssatz für die Hauptrefinanzierungsgeschäfte, d. h. auf nunmehr 3,25 %, angehoben.

Die beiden Maßnahmen gelten so lange wie nötig, mindestens aber bis zum Ende der ersten Mindestreserve-Erfüllungsperiode des kommenden Jahres, d. h. bis zum 20. Januar 2009.

Die EZB wird weiterhin eine Liquiditätssteuerung betreiben, die auf eine ausgewogene Liquiditätslage hinwirkt und im Einklang mit dem Ziel steht, die kurzfristigen Zinssätze nahe am Zinssatz für die Hauptrefinanzierungsgeschäfte zu halten.

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Europäische Zentralbank

Generaldirektion Kommunikation

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