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Fünf Dinge, die Sie über den Maastricht-Vertrag wissen sollten

Mit dem Vertrag von Maastricht wurden die Grundsteine für die Europäische Union in ihrer heutigen Form gelegt

Mit dem Vertrag von Maastricht, der offiziell als Vertrag über die Europäische Union bekannt ist, wurden die Grundsteine für die Europäische Union (EU) in ihrer heutigen Form gelegt.

Er war das Ergebnis mehrjähriger Beratungen zwischen den Regierungen der beteiligten Länder. Unterzeichnet wurde er in der niederländischen Stadt Maastricht, die in der Nähe der Grenzen zu Belgien und Deutschland liegt. Diese fünf Dinge sollten Sie über den Vertrag wissen:

1.

Er begründete die Europäische Union

Verstärkte Zusammenarbeit

Durch den Vertrag von Maastricht wurde die Zusammenarbeit zwischen den europäischen Ländern in mehreren neuen Bereichen erheblich verstärkt:

Unionsbürgerschaft

Mit dem Vertrag wurde die Unionsbürgerschaft eingeführt. Diese ermöglicht es den Bürgerinnen und Bürgern der EU, in jedem Mitgliedstaat ihren Wohnsitz zu haben und sich innerhalb der Mitgliedstaaten frei zu bewegen.

Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik

Mit dem Vertrag wurde eine gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik mit dem Ziel eingeführt, die gemeinsamen Werte, die grundlegenden Interessen und die Unabhängigkeit der Union zu wahren.

Justiz und Inneres

Der Vertrag sieht eine enge Zusammenarbeit im Bereich Justiz und Inneres vor, um für die Sicherheit der Menschen in Europa zu sorgen.

2.

Er wurde von zwölf Ländern unterzeichnet

Die Staats- und Regierungschefs von zwölf Ländern unterzeichneten den Vertrag am 7. Februar 1992

Belgien, Dänemark, Deutschland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Luxemburg, die Niederlande, Portugal, Spanien und das Vereinigte Königreich

Danach wurde der Vertrag von den Parlamenten dieser Länder ratifiziert. In einigen Ländern war hierfür ein Referendum erforderlich. Der Vertrag von Maastricht trat am 1. November 1993 offiziell in Kraft, und die Europäische Union war somit Realität.

Seitdem sind weitere 16 Länder der EU* beigetreten und haben die im Vertrag von Maastricht oder in den nachfolgenden Verträgen festgelegten Regeln angenommen.

*Nach dem Austritt des Vereinigten Königreichs besteht die EU nun aus 27 Mitgliedstaaten.

3.

Er schuf die Voraussetzungen für den Euro

Eine einheitliche Währung für Europäerinnen und Europäer

Der Vertrag von Maastricht ebnete den Weg für die Schaffung einer einheitlichen Währung für Europa: den Euro. Außerdem legte er den Grundstein für die Europäische Zentralbank (EZB) und das Europäische System der Zentralbanken und beschreibt deren Aufgaben. Das vorrangige Ziel der EZB besteht darin, Preisstabilität zu gewährleisten, also den Wert des Euro zu wahren.

Der Vertrag von Maastricht war das Ergebnis jahrzehntelanger Beratungen über eine engere wirtschaftliche Zusammenarbeit in Europa. Die europäischen Staats- und Regierungschefs nahmen 1986 die Beratungen über eine einheitliche Währung wieder auf und einigten sich 1989 auf einen dreistufigen Übergangsprozess.

Im Vertrag von Maastricht wurden diese Stufen formell festgelegt:

1. Stufe (1.7.1990 - 31.12.1993)

Einführung des freien Kapitalverkehrs zwischen den Mitgliedstaaten

2. Stufe (1.1.1994 - 31.12.1998)

Engere Zusammenarbeit zwischen den nationalen Zentralbanken und stärkere Annäherung der Mitgliedstaaten im Bereich Wirtschaftspolitik

3. Stufe (1.1.1999 - heute)

Schrittweise Einführung des Euro und Durchführung einer einheitlichen Geldpolitik unter der Verantwortung der EZB

4.

Er beschreibt die Kriterien, die Länder als Voraussetzung für die Einführung des Euro erfüllen müssen

Der Vertrag gibt auch vor, wie die Umsetzung des Euro in der Praxis aussehen sollte. Dazu gehörte auch die Festlegung von Voraussetzungen, die ein Land erfüllen muss, um dem Euroraum beizutreten.

Diese speziellen Regeln, die gelegentlich auch als Maastricht-Kriterien oder Konvergenzkriterien bezeichnet werden, sollen dafür sorgen, dass die Preisstabilität im Euroraum auch dann gewährleistet bleibt, wenn neue Länder beitreten.

Mit den Regeln soll sichergestellt werden, dass die neu hinzukommenden Länder in den folgenden Bereichen solide sind:

Inflation

Die durchschnittliche Inflationsrate eines Landes sollte über einen einjährigen Beobachtungszeitraum hinweg nicht mehr als 1,5 Prozentpunkte über der Inflationsrate der drei EU-Mitgliedstaaten liegen, die in diesem Bereich das beste Ergebnis erzielt haben.

Öffentlicher Schuldenstand

Das jährliche Haushaltsdefizit eines Landes sollte 3 % und der öffentliche Schuldenstand insgesamt 60 % des Bruttoinlandsprodukts (BIP) nicht überschreiten.

Zinssätze

Die langfristigen Zinssätze eines Landes sollten über einen einjährigen Beobachtungszeitraum hinweg nicht mehr als zwei Prozentpunkte über den entsprechenden Zinssätzen der drei EU-Mitgliedstaaten liegen, die in diesem Bereich das beste Ergebnis erzielt haben.

Wechselkurs

Ein Land muss dafür sorgen, dass der Wechselkurs seiner Landeswährung stabil bleibt. Der Wechselkurs muss also mindestens in den beiden Jahren vor dem Beitritt zum Euroraum innerhalb der im Wechselkursmechanismus (WKM II) vorgesehenen Schwankungsbreiten geblieben sein.

5.

Er war ein gewaltiger Schritt in Richtung europäische Integration

Europa ist enger zusammengerückt

Seit der Unterzeichnung des Vertrags von Maastricht sind die Länder Europas enger zusammengewachsen, wobei einige Bereiche wie die Wirtschafts- und Finanzpolitik weiterhin auf nationaler Ebene geregelt werden. Die europäischen Staats- und Regierungschefs haben sich auf zusätzliche Schritte zur Förderung der weiteren Integration zwischen den europäischen Ländern verständigt, darunter:

Der Stabilitäts- und Wachstumspakt

Der Stabilitäts- und Wachstumspakt wurde im Jahr 1997 geschlossen, um dafür zu sorgen, dass die Länder eine solide Haushaltspolitik verfolgen.

Der Europäische Stabilitätsmechanismus

Der Europäische Stabilitätsmechanismus wurde eingerichtet, um Länder des Euroraums mit bestehenden oder drohenden schwerwiegenden Finanzierungsproblemen finanziell zu unterstützen.

Die Bankenunion

Der Einheitliche Aufsichtsmechanismus und der Einheitliche Abwicklungsausschuss wurden nach der Finanzkrise eingerichtet, um das europäische Bankensystem sicherer zu machen und die finanzielle Integration und Stabilität zu verbessern.

Heute profitieren rund 450 Millionen Bürgerinnen und Bürger aus 27 Mitgliedstaaten von den Vorteilen der europäischen Zusammenarbeit.

Seit der Festlegung des Zeitplans für die Einführung des Euro hat sich dieser zu der am zweithäufigsten gehandelten Währung der Welt entwickelt. Er ist fester Bestandteil des Alltags von rund 350 Millionen Menschen in den Ländern des Euroraums.