Beschlüsse des EZB-Rats (ohne Zinsbeschlüsse)
August/September 2024
27. September 2024
Marktoperationen
Repo-Linie mit der Banca Naţională a României
Am 1. August 2024 genehmigte der EZB-Rat die Einrichtung einer Repo-Linie zwischen der EZB und der rumänischen Zentralbank (Banca Naţională a României) bis zum 31. Januar 2025. Diese wurde im Rahmen der Repo-Fazilität des Eurosystems (Eurosystem Repo Facility – EUREP) gewährt. Die betreffende Seite auf der Website der EZB wurde entsprechend aktualisiert.
Harmonisierte Prozesse, Verfahren und Vereinbarungen in Bezug auf die Mobilisierung und Verwaltung von notenbankfähigen Sicherheiten für geldpolitische Kreditgeschäfte des Eurosystems
Am 13. August 2024 erließ der EZB-Rat die Leitlinie EZB/2024/22 über die Verwaltung von Sicherheiten bei Kreditgeschäften des Eurosystems und die Leitlinie EZB/2024/23 zur Änderung der Leitlinie (EU) 2015/510 über die Umsetzung des geldpolitischen Handlungsrahmens des Eurosystems (EZB/2014/60). Beide Rechtsakte werden mit der Einführung des Sicherheitenmanagementsystems des Eurosystems (Eurosystem Collateral Management System – ECMS) in Kraft treten. Die Leitlinien sind auf der Website der EZB abrufbar, zusammen mit einer entsprechenden Pressemitteilung und einem Referenzdokument mit weiteren Informationen für Geschäftspartner des Eurosystems zu den harmonisierten Prozessen, Verfahren und Vereinbarungen in Bezug auf die Mobilisierung und Verwaltung von notenbankfähigen Sicherheiten für geldpolitische Kreditgeschäfte des Eurosystems.
Finanzmarktinfrastrukturen und Zahlungsverkehr
Änderungsleitlinie über ein transeuropäisches automatisiertes Echtzeit-Brutto-Express-Zahlungsverkehrssystem (TARGET) der neuen Generation
Am 30. Juli 2024 erließ der EZB-Rat die Leitlinie EZB/2024/20 zur Änderung der Leitlinie (EU) 2022/912 über ein transeuropäisches automatisiertes Echtzeit-Brutto-Express-Zahlungsverkehrssystem (TARGET) der neuen Generation (EZB/2022/8). Die Änderungen spiegeln die Weiterentwicklung der Politik des Eurosystems in mehreren für TARGET-Dienste relevanten Bereichen wider, darunter Änderungen aufgrund des Beschlusses (EU) 2024/1209 zur Verzinsung nicht geldpolitischer Einlagen bei nationalen Zentralbanken und der Europäischen Zentralbank (EZB/2024/11), der zusätzliche Bedingungen für die Nutzung von Vorfinanzierungen durch Nebensysteme festlegt, die 2023 vom EZB-Rat genehmigt wurden. Die Leitlinie und der Beschluss gelten ab dem 1. Dezember 2024.
Von der Europäischen Bankenaufsichtsbehörde (EBA) und der Europäischen Zentralbank (EZB) gemeinsam erstellter Bericht 2024 über Betrug im Zahlungsverkehr
Am 31. Juli 2024 genehmigte der EZB-Rat die Veröffentlichung eines gemeinsamen Berichts der EBA und der EZB über Betrug im Zahlungsverkehr. Der Bericht gibt einen ersten umfassenden Überblick über die Daten zum Betrug im Zahlungsverkehr, die gemäß den einschlägigen geltenden Rechtsrahmen von der EBA und der EZB in ihren jeweiligen Funktionen als Überwachungsinstanz für Zahlungsverkehrssysteme, Zahlungsinstrumente, -mechanismen und -arrangements bzw. als Aufsichtsbehörde für Zahlungsdienstleister erhoben wurden. Die EBA und die EZB werden die Entwicklungen im Hinblick auf Betrug im Zahlungsverkehr auf der Grundlage der erhobenen Daten zu Betrugsfällen weiter beobachten. Sie beabsichtigen, jährlich einen ähnlichen Bericht zu veröffentlichen. Diese Berichte sollen die früheren Berichte des Eurosystems über Kartenbetrug ersetzen und eine umfassendere und detailliertere Sichtweise auf Betrug bei unterschiedlichen Zahlungsinstrumenten bieten. Der erste gemeinsame Bericht der EBA und der EZB sowie eine entsprechende Pressemitteilung sind auf den Websites der EBA und der EZB abrufbar.
Einstellung der Anwendung des Rahmenwerks für Anwenderbeurteilungen zentraler Gegenparteien (CCPs) im Eurosystem
Am 19. September 2024 beschloss der EZB-Rat, die Anwendung der Standards für die Nutzung zentraler Gegenparteien bei Devisengeschäften des Eurosystems (CCP-Anwenderstandards) und des damit verbundenen Rahmenwerks für Beurteilungen einzustellen. Dieser Beschluss trägt den regulatorischen, aufsichtlichen und geschäftlichen Entwicklungen in Bezug auf das zentrale Clearing Rechnung, die seit der Annahme der CCP-Anwenderstandards im Jahr 2011 stattgefunden haben, wie etwa die inzwischen weltweite Umsetzung der CPMI-IOSCO-Prinzipien für Finanzmarktinfrastrukturen.
Sicherheitenmanagementsystem des Eurosystems (Eurosystem Collateral Management System – ECMS): aktueller Stand
Am 19. Juli 2024 nahm der EZB-Rat Kenntnis von Informationen zum aktuellen Stand des Projekts zum ECMS. Diese Informationen wurden aufgrund des Beschlusses des EZB-Rats vom November 2023, den Start des ECMS-Projekts auf den 18. November 2024 zu verschieben, sowie des Ersuchens des EZB-Rats, regelmäßig über den Stand des Projekts informiert zu werden, vorgelegt. Sie deuten darauf hin, dass nach wie vor einige Herausforderungen für eine fristgerechte Projektdurchführung bestehen. Am 25. September 2024 billigte der EZB-Rat auf der Grundlage weiterer aktualisierter Informationen, die bestätigen, dass die Nutzer mehr Zeit für den Abschluss ihrer Tests in einem stabilen Umfeld benötigen, sowie infolge einer Empfehlung des Marktinfrastrukturrats, eine weitere Verschiebung. Die Inbetriebnahme des ECMS soll demnach im ersten Halbjahr 2025 erfolgen. Nähere Einzelheiten sind auf der Website der EZB abrufbar.
Stellungnahmen zu Rechtsvorschriften
Stellungnahme der EZB zu einer verfassungsrechtlichen Vorschrift über Bargeld als gesetzliches Zahlungsmittel und den Zugang zu Bargeld
Am 24. Juli 2024 verabschiedete der EZB-Rat die Stellungnahme CON/2024/26 auf Ersuchen der slowenischen Nationalversammlung.
Stellungnahme der EZB zur Modernisierung der Rechtsvorschriften über internationale Sanktionen
Am 26. August 2024 verabschiedete der EZB-Rat die Stellungnahme CON/2024/27 auf Ersuchen des niederländischen Finanzministers.
Stellungnahme der EZB zur Amtszeit der Mitglieder des Direktoriums der Danmarks Nationalbank, zu den Zuständigkeiten für die Überwachung und den Betrieb der Zahlungssysteme und zum Recht, Einlagen auf Geschäftskonten mit grundlegenden Funktionen zu unterhalten
Am 30. August 2024 verabschiedete der EZB-Rat die Stellungnahme CON/2024/28 auf Ersuchen der dänischen Finanzaufsichtsbehörde.
Stellungnahme der EZB zu einem Vorschlag für eine Verordnung über einen Rahmen für den Zugang zu Finanzdaten und zur Änderung der Verordnungen (EU) Nr. 1093/2010, (EU) Nr. 1094/2010, (EU) Nr. 1095/2010 und (EU) 2022/2554
Am 30. August 2024 verabschiedete der EZB-Rat die auf Initiative der EZB verfasste Stellungnahme CON/2024/29.
Stellungnahme der EZB zur Erhöhung der Quote Rumäniens beim Internationalen Währungsfonds
Am 5. September 2024 verabschiedete der EZB-Rat die Stellungnahme CON/2024/30 auf Ersuchen der Banca Naţională a României.
Stellungnahme der EZB zur Benennung der Banco de Portugal als Abwicklungsbehörde für zentrale Gegenparteien
Am 13. September 2024 verabschiedete der EZB-Rat die Stellungnahme CON/2024/31 auf Ersuchen des portugiesischen Finanzministeriums.
Stellungnahme der EZB zur Finanzierung der Sveriges Riksbank
Am 16. September 2024 verabschiedete der EZB-Rat die Stellungnahme CON/2024/32 auf Ersuchen des schwedischen Finanzministeriums.
Stellungnahme der EZB zur Meldung von Daten zur Zahlungsverkehrsstatistik an die Sveriges Riksbank
Am 24. September 2024 verabschiedete der EZB-Rat die Stellungnahme CON/2024/33 auf Ersuchen der Sveriges Riksbank.
Corporate Governance
Ernennung des Vorsitzenden des Ausschusses für Informationstechnologie (ITC)
Am 25. Juli 2024 ernannte der EZB-Rat Alain Busac, Leiter der Generaldirektion Informationssysteme der EZB, mit sofortiger Wirkung zum Vorsitzenden des ITC. Seine Amtszeit endet am 31. Dezember 2025, gleichzeitig mit den Amtszeiten aller anderen Vorsitzenden der Ausschüsse des ESZB/Eurosystems, die im Dezember 2022 ernannt bzw. wiederernannt worden waren. Die Ernennung von Alain Busac zum Leiter der Generaldirektion Informationssysteme wurde am 7. Mai 2024 in einer Pressemitteilung bekannt gegeben, die auf der Website der EZB abrufbar ist.
Ernennung der Vorsitzenden des Climate Change Forums (CCF) des Eurosystems
Am 25. Juli 2024 ernannte der EZB-Rat Theodora Antonakaki, Direktorin des Climate Change and Sustainability Centre der griechischen Zentralbank, zur Vorsitzenden des Climate Change Forums des Eurosystems. Ihre Amtszeit beginnt am 1. Januar 2025 und endet am 31. Dezember 2026. Theodora Antonakaki tritt die Nachfolge von Irene Heemskerk an. Sie war die erste Vorsitzende des CCF seit dessen Einrichtung durch den EZB-Rat im Juli 2022. Im Gegensatz zu den Ausschüssen des Eurosystems bzw. des ESZB, deren Vorsitzende für einen Zeitraum von drei Jahren ernannt werden, wird für das CCF alle zwei Jahre ein neuer Vorsitz ernannt.
Ernennungen von Mitgliedern des administrativen Überprüfungsausschusses (Administrative Board of Review – ABoR)
Am 26. August 2024 ernannte der EZB-Rat unter Berücksichtigung der Stellungnahme des Aufsichtsgremiums Édouard Fernandez-Bollo, Ilias Plaskovitis und Verica Trstenjak zu Mitgliedern des ABoR für eine Amtszeit von fünf Jahren. Ilias Plaskovitis und Verica Trstenjak traten ihr Amt am 8. September 2024 an, Édouard Fernandez-Bollos Amtszeit beginnt am 1. Oktober 2024. Nähere Informationen zum ABoR finden sich auf dieser Seite der Website der EZB zur Bankenaufsicht.
Banknoten und Münzen
Änderung des Beschlusses der EZB über den Umfang der Ausgabe von Münzen im Jahr 2024
Am 19. September 2024 verabschiedete der EZB-Rat den Beschluss EZB/2024/25 zur Änderung des Beschlusses (EU) 2023/2684 über die Genehmigung des Umfangs der Ausgabe von Münzen im Jahr 2024 (EZB/2023/28). Der Änderungsbeschluss, der eine Erhöhung des Umfangs von Euro-Sammlermünzen vorsieht, die Malta 2024 ausgeben darf, ist auf EUR-Lex abrufbar.
EZB-Bankenaufsicht
Öffentliche Konsultation zum EZB-Leitfaden zu Governance und Risikokultur
Am 22. Juli 2024 erhob der EZB-Rat keine Einwände gegen den Vorschlag des Aufsichtsgremiums, eine öffentliche Konsultation zum neuen Entwurf des EZB-Leitfadens zu Governance und Risikokultur einzuleiten. Die Unterlagen zu dieser Konsultation, die bis zum 16. Oktober 2024 läuft, sind auf der Website der EZB zur Bankenaufsicht abrufbar.
Bericht zu IFRS 9-Overlays und Modellverbesserungen für neuartige Risiken
Am 29. Juli 2024 erhob der EZB-Rat keine Einwände gegen den Vorschlag des Aufsichtsgremiums, einen vom Aufsichtsgremium gebilligten Bericht zu IFRS 9-Overlays und Modellverbesserungen für neuartige Risiken zu veröffentlichen. Der Bericht ist auf der Website der EZB zur Bankenaufsicht abrufbar.
Einhaltung der EBA-Leitlinien über die erneute Vorlage historischer Daten im Rahmen der EBA-Melderegelungen durch die EZB
Am 9. September 2024 erhob der EZB-Rat keine Einwände gegen einen Vorschlag des Aufsichtsgremiums, die EBA darüber zu informieren, dass die EZB in Bezug auf die direkt von ihr beaufsichtigten bedeutenden Institute die EBA-Leitlinien über die erneute Vorlage historischer Daten im Rahmen der EBA-Melderegelungen (EBA/GL/2024/04) bereits einhält.
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