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Ein digitaler Euro für den Zahlungsverkehr von morgen

Einleitende Bemerkungen von Fabio Panetta, Mitglied des EZB-Direktoriums, vor dem ECON-Ausschuss des Europäischen Parlaments

Brüssel, 18. November 2021

Sehr geehrte Frau Vorsitzende, sehr geehrte Mitglieder des Ausschusses für Wirtschaft und Währung,

vielen Dank für Ihre Einladung, über die im Oktober angelaufene Untersuchungsphase unseres Projekts zum digitalen Euro zu berichten. Ich freue mich, zumindest einige von Ihnen endlich wieder persönlich zu treffen. Unsere Zusammenarbeit begann vor einem Jahr, als wir den Bericht des Eurosystems zu einem digitalen Euro veröffentlichten.[1] Ich freue mich, diesen Meinungsaustausch fortzusetzen, und bin fest entschlossen, während der Untersuchungsphase des Projekts regelmäßig an Anhörungen zu diesem Thema teilzunehmen.[2]

In meinen heutigen Ausführungen geht es vor allem um die Frage, warum wir einen digitalen Euro ausgeben würden. Danach werde ich erläutern, wie wir unsere Arbeit in der Untersuchungsphase strukturieren werden, um ein digitales Zahlungsmittel zu entwickeln, das für die Verbraucherinnen und Verbraucher attraktiv ist.

Die Rolle des Zentralbankgelds im digitalen Zeitalter erhalten

Als wir im Juli beschlossen, die Untersuchungsphase des Projekts zum digitalen Euro in Angriff zu nehmen[3], wussten wir, dass wir auf die Unterstützung des Europäischen Parlaments und der anderen EU-Institutionen zählen können. Sie alle erkannten, wie wichtig dieses Projekt ist.[4]

Lassen Sie mich zunächst noch einmal die Notwendigkeit eines solchen Projekts in Erinnerung rufen.[5]

Einen digitalen Euro für den allgemeinen Zahlungsverkehr einzuführen, mag einigen überflüssig erscheinen, da den Europäerinnen und Europäern bereits eine Vielzahl von privaten digitalen Zahlungsmitteln zur Verfügung stehen, wie z. B. Bankeinlagen, Kreditkarten und mobile Anwendungen.

Aber selbst wenn privates Geld und Zentralbankgeld von der Bevölkerung austauschbar verwendet werden, dürfen wir nicht vergessen, warum das überhaupt möglich ist. Wir sehen gewisse Dinge als selbstverständlich an, und häufig sind es genau diese Dinge, die uns die größten Schwierigkeiten bereiten könnten, wenn es sie nicht mehr gibt.

Zentralbankgeld ist per Definition die sicherste Form von Geld, denn es wird durch die Stärke, die Glaubwürdigkeit und die Autorität des Staates gestützt.

Bei privaten Geldformen handelt es sich um Verbindlichkeiten privater Emittenten. Sie beruhen auf der Bonität des Emittenten und letztendlich auf der Zusage, dass sie in Zentralbankgeld konvertierbar sind. Diese Zusage könnte sich jedoch als von kurzer Dauer erweisen, etwa wenn der Emittent seine Liquidität oder Zahlungsfähigkeit nicht umsichtig steuert.

Vielen Menschen sind diese Unterschiede nicht bewusst. Ökonomen nennen dies „rationale Unaufmerksamkeit“. Wir überlassen die Verwahrung und Nutzung unseres Geldes ohne zu zögern privaten Intermediären, weil wir regelmäßig zum Geldautomaten gehen und problemlos Geld von unserem Konto abheben können. Das ist der konkrete Beweis, dass unser Geld bei der Bank sicher ist. Wir verlassen uns darauf, dass wir Geld bekommen, wann immer wir wollen, und dass wir, wenn private Geldformen nicht genutzt werden können, immer noch bar bezahlen können. Ein Ansturm auf privates Geld setzt normalerweise nur ein, wenn das Vertrauen in die Konvertierbarkeit schwindet.

Die 1:1 Konvertierbarkeit von privatem Geld in Zentralbankgeld ist die Grundlage dafür, dass es das Vertrauen der Menschen genießt, und unterstützt dessen breite Akzeptanz.[6] Das bedeutet nicht, dass nicht auch andere Sicherungsvorkehrungen wie Bankenregulierung und -aufsicht, Einlagensicherung und die Kapitalmarktüberwachung wichtig und wirksam sind. Sie müssen aber durch den Anker der Konvertierbarkeit ergänzt werden. Zusammen bilden sie die Grundlage für den Erhalt eines gut funktionierenden Zahlungsverkehrssystems und der Finanzstabilität. Das ist eine Voraussetzung dafür, dass die geldpolitische Transmission weiterhin greift und dass der Geldwert und das Vertrauen in die Währung erhalten bleiben.

Heute haben die Menschen einfachen Zugang zu Zentralbankgeld in Form von Bargeld. Wir wissen aber, dass sie es immer häufiger bevorzugen, digital zu bezahlen und online einzukaufen.[7] In einer zunehmend digitalisierten Wirtschaft könnte Bargeld verdrängt werden, da es den Zahlungsbedürfnissen der Menschen nicht mehr gerecht wird. Und es gäbe kaum noch einen Grund, Bargeld zu halten, wenn man es nicht mehr als Tauschmittel verwenden könnte.

Ich sage es ganz deutlich: Die EZB wird dafür sorgen, dass die Menschen auch in Zukunft noch Zugang zu Bargeld haben. Gleichzeitig müssen wir aber sicherstellen, dass Zentralbankgeld weiterhin uneingeschränkt verwendet werden und auch dann ein wirkungsvoller Anker sein kann, wenn sich das Zahlungsverhalten verändert. Und genau hier setzt unsere Arbeit zum digitalen Euro an: Er würde ermöglichen, dass die Menschen auch im digitalen Zeitalter noch Zentralbankgeld als Tauschmittel verwenden können.

Die rückläufige Bargeldnutzung ist aber nur einer der Faktoren, die die Zahlungsverkehrslandschaft in den kommenden Jahren verändern könnten.

Schon jetzt werden rund 70 % der Kartentransaktionen in Europa von nicht europäischen Anbietern von Zahlungsdienstleistungen abgewickelt.[8] Eine wachsende Präsenz dieser Anbieter würde ernsthafte Zweifel an der Autonomie des Zahlungsverkehrs in Europa wecken und bliebe womöglich auch für die Nutzer nicht ohne Folgen. Um nur ein Beispiel zu nennen: Viele Europäerinnen und Europäer können heute ihre Debitkarte – z. B. die deutsche EC-Karte oder die italienische Bancomat-Karte – im Ausland nutzen, da ihre Bank mit internationalen Kreditkartenunternehmen eine entsprechende Vereinbarung getroffen hat. Allerdings könnte diese grenzüberschreitende Nutzung im Fall einiger Debitkartensysteme in Zukunft eingeschränkt werden, da sie von der Bereitschaft der internationalen Kartensysteme abhängt, diese Dienstleistungen weiterhin zu erbringen.[9]

Hinzu kommt, dass sich die Verbreitung von digitalen Vermögenswerten wie Krypto-Assets und Stablecoins – wie auch deren Reichweite im Zahlungsverkehr – bislang zwar noch in Grenzen hält, jedoch rasant zunimmt: Die Marktkapitalisierung von Stablecoins ist seit Anfang 2020 von 5 Milliarden USD auf 120 Milliarden USD gestiegen.[10] Gleichzeitig sind Big-Tech-Unternehmen in die Welt der Finanzdienstleistungen eingestiegen. Wenn diese beiden Entwicklungen aufeinandertreffen, könnte sich das Funktionieren der weltweiten Finanzmärkte verändern und traditionelle Zahlungsdienstleistungen könnten verdrängt werden.[11]

Diese Entwicklungen zeigen, dass es Anlass gibt, das regulatorische und aufsichtsrechtliche Umfeld neu abzustecken. Dies allein dürfte aber nicht reichen.[12] Die Existenz eines digitalen Euro könnte das Risiko verringern, dass die Dominanz digitaler Zahlungsmittel, die von Unternehmen und Big-Techs mit Sitz im Ausland und mit Größen- und Informationsvorteilen verwaltet werden, die Funktionsweise des europäischen Zahlungsverkehrs und den Wettbewerb in Europa verändern. Wenn wir einen offenen Wettbewerb mit gleichen Wettbewerbsbedingungen und unsere Währungssouveränität bewahren wollen, sollten wir heute beginnen, entsprechende Maßnahmen zu ergreifen.

Digitales Zentralbankgeld für den allgemeinen Zahlungsverkehr gestalten

Privatpersonen haben aktuell zwar nur Zugang zu Zentralbankgeld in physischer Form. Das bedeutet aber nicht, dass Zentralbankgeld nur in dieser Form existiert.

Banken haben schon seit geraumer Zeit über die sogenannten TARGET-Dienste[13] Zugang zu Zentralbankgeld in digitaler Form. Zurzeit arbeitet das Eurosystem an einer neuen konsolidierten TARGET-Plattform, um dem Markt erweiterte und modernisierte Leistungen anzubieten.[14] Im Juli 2021 beschloss der EZB-Rat, eine neue Arbeitsgruppe einzurichten, um potenzielle technologische Verbesserungen der Infrastruktur für Großbetragszahlungen zu untersuchen.[15]

Bei dem Projekt digitaler Euro geht es indessen darum, dass jeder Zentralbankgeld in digitaler Form für seine alltäglichen Transaktionen verwenden kann. Dies hätte auch den Vorteil, dass Privatsphäre der Nutzer in hohem Maß geschützt wäre. Die Digitalisierung des Zahlungsverkehrs bringt es mit sich, dass jede einzelne Transaktion sehr viele personenbezogene Daten umfasst, die von privaten Unternehmen häufig für zahlreiche Zwecke genutzt werden. Die Regulierung gibt sich alle Mühe, die missbräuchliche Nutzung dieser Daten zu verhindern, kann aber häufig nur schwer mit den technologischen Innovationen Schritt halten. Ganz wesentlich ist aber, dass die EZB kein kommerzielles Interesse an der Monetarisierung von Nutzerdaten hat. Ein digitaler Euro wäre also im Sinne der Bürgerinnen und Bürger, da er ihnen ermöglicht, eine digitale Geldform zu nutzen, bei der ihre Privatsphäre gewahrt bleibt.[16]

Zu guter Letzt würde ein digitaler Euro neue Geschäftschancen ermöglichen und als Katalysator für technologischen Fortschritt und Innovationen im privaten Sektor wirken. Er würde gleiche Bedingungen für Finanzintermediäre sicherstellen und deren Wettbewerbsfähigkeit erhöhen. Und er würde ihnen die Möglichkeit bieten, über die Verteilung des Zentralbankgeldes hinaus auch neue Dienstleistungen auf Basis des digitalen Euro zu entwickeln.

In den kommenden zwei Jahren werden wir die wichtigsten Aspekte der Gestaltung und Verteilung eines digitalen Euro untersuchen.[17] Dabei werden wir unterschiedliche Prioritäten gut gegeneinander abwägen müssen.

Der digitale Euro wird beispielsweise so konzipiert werden, dass er ein effizientes Zahlungsmittel darstellt, aber auch die Finanzstabilität gewahrt bleibt. Wir werden darauf bedacht sein, dem Finanzsektor eine geordnete Umstellung zu ermöglichen. Damit nicht übermäßig und abrupt Einlagen bei Geschäftsbanken in Zentralbankgeld umgeschichtet werden, müssen wir einen guten Mittelweg finden und einerseits die Attraktivität des digitalen Euro als Tauschmittel maximieren, andererseits aber seine Nutzung als Investitionsform einschränken.

Verschiedene Gestaltungsoptionen und Entscheidungen beeinflussen sich gegenseitig. Am wichtigsten wird es daher sein, dass diese Entscheidungen insgesamt stimmig sind. Wir haben einen klaren Zeitplan, der diesen Zusammenhängen Rechnung trägt, und wir werden dafür sorgen, dass das Ergebnis stimmig ist. Die hochrangige Taskforce des Eurosystems zum digitalen Zentralbankgeld[18], der ich vorsitze, arbeitet daran, Anwendungsfälle und Designmöglichkeiten zu identifizieren. Nach dieser Phase werden wir technologische Lösungen untersuchen. Wir gehen davon aus, die designrelevanten Entscheidungen bis Anfang 2023 einzugrenzen und in den Folgemonaten einen Prototyp zu erstellen.

Es wird nicht möglich sein, dass der digitale Euro vom ersten Tag an in jeder Hinsicht alle Erwartungen erfüllt. Das möchte ich ganz deutlich betonen. Wir werden genau abwägen müssen, um einen digitalen Euro zu gestalten, der einerseits für seine Nutzer sofort von Nutzen ist, andererseits aber auch innerhalb eines angemessenen Zeitrahmens weiterentwickelt werden kann.

Das bringt mich zu meinem letzten Punkt: Was würden die potenziellen Nutzer eines digitalen Euro von diesem neuen Zahlungsmittel erwarten?

Ein digitaler Euro, der für Verbraucherinnen und Verbraucher attraktiv ist

Wie bereits erwähnt, würde der digitale Euro allen potenziellen Nutzern für ihre täglichen Transaktionen zur Verfügung stehen . Die überwiegende Mehrheit der Transaktionen werden aber wahrscheinlich Zahlungen für tägliche Einkäufe der Verbraucherinnen und Verbraucher am „Point-of-Interaction“ sein (d. h. Zahlungen in Geschäften, Zahlungen zwischen Privatpersonen und Online-Zahlungen).

Ein digitaler Euro wird auf der Verbraucherseite nur dann genutzt werden, wenn er auf breiter Ebene als Zahlungsmittel akzeptiert wird. Der Handel will indessen die Gewissheit haben, dass genügend Verbraucherinnen und Verbraucher den digitalen Euro verwenden wollen. In der Praxis weisen wir zwar häufig auf das Risiko für die Finanzstabilität hin, das im Falle eines zu großen Erfolgs des digitalen Euro entstehen würde[19], wir müssen uns aber genauso mit dem gegenteiligen Risiko befassen, nämlich dem unzureichenden Erfolg eines digitalen Euro. Damit der digitale Euro Erfolg hat, muss er als kostengünstiges, effizientes und überall verfügbares Zahlungsmittel für die Nutzer attraktiv sein.

Um herauszufinden, was die Nutzer wollen, werden wir uns in der Untersuchungsphase intensiv mit der Bevölkerung, dem Handel und anderen Interessengruppen austauschen.[20]

Mithilfe von Fokusgruppen in allen Ländern des Euroraums werden wir in Erfahrung zu bringen, welche Präferenzen es in der Bevölkerung und bei kleinen Händlern gibt. Hierunter fallen auch Menschen, die derzeit keinen Zugang zum Internet oder Bankdienstleistungen haben.[21]

Der digitale Euro muss mit den bestehenden Zahlungsdiensten uneingeschränkt kompatibel sein. Um dieser Anforderung gerecht zu werden, haben wir 30 hochrangige Geschäftsleute ernannt, die ihr Fachwissen aus Branchensicht einbringen sollen.[22] Verbraucherinnen und Verbraucher, der Einzelhandel, kleine und mittlere Unternehmen sowie Marktvertreter können ihre Sicht außerdem über das Euro Retail Payments Board einbringen. Ferner werden uns technische Workshops mit Expertinnen und Experten dabei helfen, die technologischen Möglichkeiten zur Gestaltung eines digitalen Euro auszuloten.[23]

Der Erfolg eines digitalen Euro hängt aber auch stark von einer engen Abstimmung der europäischen Behörden und Institutionen untereinander ab. Wir arbeiten daher eng mit dem Europäischen Parlament, der Europäischen Kommission und der Euro-Gruppe zusammen, wenn es um wichtige Fragen der Gestaltung und um die Aspekte des digitalen Euro geht, die für die EU-Politik im weiteren Sinn relevant sind.

Unsere heutige Diskussion ist ein Teil dieser Bestrebungen. Als Vertreterinnen und Vertreter der Bürgerinnen und Bürger Europas tragen Sie einen wesentlichen Teil dazu bei, dass der digitale Euro, den wir gestalten, den Bedürfnissen der Menschen im Zahlungsverkehr von morgen entspricht.

Wir sichern zu, uns regelmäßig mit Ihnen auszutauschen, so wie wir es heute hier tun, damit Ihre Sichtweisen vor einer etwaigen Billigung durch den EZB-Rat in die technischen Erörterungen des Eurosystems einfließen und wir anschließend getroffene Entscheidungen mit Ihnen besprechen können.[24]

Ihnen als Gesetzgeber wird eine zentrale Rolle zukommen, wenn zur Einführung eines digitalen Euro womöglich der EU-Rechtsrahmen geändert werden muss. Bereits jetzt prüfen die EZB und die Dienststellen der Europäischen Kommission gemeinsam auf technischer Ebene eine Vielzahl von rechtlichen Fragen. Dies erfolgt unter Berücksichtigung ihres jeweiligen Mandats und ihrer Unabhängigkeit, die in den Verträgen festgelegt sind.[25]

Schlussbemerkungen

Lassen Sie mich nun zum Schluss kommen.

Eine wirksame Politik erfordert zukunftsgerichtetes Denken. Zentralbanken müssen in Anbetracht der sich ändernden Zahlungsgewohnheiten und globalen Entwicklungen innovativ sein. Bei der Gestaltung eines digitalen Euro dürfen wir nicht nur die Zahlungsverkehrslandschaft von heute berücksichtigen, sondern müssen auch das Umfeld von morgen in den Blick nehmen, denn in Zukunft könnten neue Akteure, neue digitale Vermögenswerte und neue Zahlungslösungen die Szenerie bestimmen.

Es steht viel auf dem Spiel, und wir betreten unbekanntes Terrain. Wir wollen schnell vorankommen, dürfen aber nichts überstürzen. Wir müssen uns Zeit nehmen, um es richtig zu machen. Wir müssen alle Aspekte berücksichtigen, damit das Zentralbankgeld auch in Zukunft seine Rolle als Stabilitätsanker im Mittelpunkt des Zahlungs- und Finanzsystems erfüllt.

Ich stehe Ihnen nun gerne für Fragen zur Verfügung.

  1. Siehe Report on a digital euro, EZB, Oktober 2020.
  2. Siehe Schreiben von Fabio Panetta an Irene Tinagli, MdEP, über den Beschluss des EZB-Rats, die Untersuchungsphase des Projekts zum digitalen Euro einzuleiten.
  3. Siehe Das Eurosystem startet Projekt zum digitalen Euro, Pressemitteilung der EZB vom 14. Juli 2021.
  4. Siehe die Erklärung der Mitglieder des Euro-Gipfels vom 25. März 2021, das zusammenfassende Schreiben der Euro-Gruppe zu ihrer Sitzung vom 21. Mai 2021, die Schlussfolgerungen des Rates zur Mitteilung der Kommission zu einer „EU-Strategie für den Massenzahlungsverkehr“ vom 8. März 2021, die Entschließung des Europäischen Parlaments vom 10. Februar 2021 zu der Europäischen Zentralbank – Jahresbericht 2020 und die Mitteilung der Europäischen Kommission vom 19. Januar 2021 „Das europäische Wirtschafts- und Finanzsystem: Mehr Offenheit, Stärke und Resilienz“.
  5. Siehe auch F. Panetta, The ECB’s case for central bank digital currencies, Op-ed, Financial Times, online veröffentlicht am 18. November 2021
  6. Dass unterschiedliche regulierte Geldformen mit dem gemeinsamen monetären Anker 1:1 konvertierbar sind, ist die Grundlage dafür, dass sie auch untereinander 1:1 zum Nennwert konvertiert werden können. Darum werden sie beim Tätigen von Zahlungen als austauschbar wahrgenommen. Siehe F. Panetta, Central bank digital currencies: a monetary anchor for digital innovation, Rede beim Elcano Royal Institute, Madrid, 5. November 2021.
  7. Siehe Study on the payment attitudes of consumers in the euro area (SPACE), EZB, Dezember 2020.
  8. Siehe Card payments in Europe, EZB, April 2019.
  9. Siehe Payment systems: Maestro cards in Europe before the end, Market Research Telecast, 20. Oktober 2021.
  10. Siehe The expanding functions and uses of stablecoins, Financial Stability Review, EZB, November 2021.
  11. Siehe F. Panetta, Stay safe at the intersection: the confluence of big techs and global stablecoins, Rede bei der Podiumsdiskussion „Cross-border dimensions of non-bank financial intermediation: what are the priorities for building resilience globally?“ im Rahmen der Konferenz „Safe Openness in Global Trade and Finance“, die von der Bank of England anlässlich der G7-Präsidentschaft des Vereinigten Königreichs veranstaltet wurde, 8. Oktober 2021.
  12. Die EU nimmt bei dem Vorschlag der Europäischen Kommission für eine Verordnung über Märkte für Kryptowerte eine führende Rolle ein. Das Eurosystem hat vorgeschlagen, seinen Überwachungsrahmen für elektronische Zahlungsinstrumente, -systeme und -mechanismen (PISA-Rahmen) zu aktualisieren, sodass auch digitale Zahlungstoken wie Stablecoins darin berücksichtigt werden.
  13. Die Dienste des transeuropäischen automatisierten Echtzeit-Brutto-Express-Überweisungssystems (TARGET-Dienste) werden vom Eurosystem weiterentwickelt und verwaltet. Sie gewährleisten den freien Fluss von Bargeld, Wertpapieren und Sicherheiten in Europa. Alle diese Transaktionen werden – endgültig und unwiderruflich – in Zentralbankgeld abgewickelt. Zu den TARGET-Diensten gehören TARGET2 (das Echtzeit-Bruttozahlungssystem), TARGET2-Securities (die Wertpapierabwicklungsplattform) und TIPS (das Abwicklungssystems für Echtzeitzahlungen).
  14. Das Eurosystem hat ein Projekt zur Konsolidierung von TARGET2 und T2S lanciert, die sowohl technische als auch funktionale Aspekte umfassen soll. Der sich ändernden Nachfrage auf dem Markt soll Rechnung getragen und TARGET2 durch ein neues Echtzeit-Bruttozahlungssystem namens T2 ersetzt und das Liquiditätsmanagement in allen TARGET-Diensten optimiert werden. Die neue konsolidierte Plattform geht im November 2022 an den Start. Nähere Einzelheiten hierzu finden sich auf der Website der EZB.
  15. Diese Untersuchung baut auf der Arbeit des Eurosystems in den letzten Jahren auf. Weitere Informationen über die Anwendung einer verteilten Infrastruktur für Großbetragszahlungen enthält Anhang 3 des Berichts Report on a digital euro.
  16. Siehe F. Panetta, Ein digitaler Euro, der den Erwartungen der Menschen in Europa entspricht, Einleitende Bemerkungen vor dem ECON-Ausschuss des europäischen Parlaments und zugehöriger Anhang.
  17. In der Untersuchungsphase werden die Anwendungsfälle und die gewünschten Leistungsmerkmale und Funktionalitäten eines digitalen Euro untersucht. Außerdem werden das Zusammenspiel zwischen dem digitalen Euro und dem europäische Zahlungsverkehrsmarkt sowie die Geschäftsmodelle der öffentlichen und privaten Akteure im Umfeld des digitalen Euro und im Anschluss die hierfür am besten geeigneten technischen Lösungen geprüft.
  18. Die hochrangige Taskforce des Eurosystems zum digitalen Zentralbankgeld (High-Level Task Force on Central Bank Digital Currency) setzt sich aus Vertretern der EZB und der nationalen Zentralbanken des Euroraums zusammen und ist für die Steuerung des Projekts eines digitalen Euro verantwortlich. Sie erstattet dem EZB-Rat Bericht. Die Europäische Kommission ist eingeladen, als Beobachterin an den Sitzungen der Taskforce teilzunehmen. Auf operativer Ebene wird das Projekt zu einem digitalen Euro vom Programmmanager koordiniert, dem der Produktmanager und der Projektmanager Bericht erstatten. Die Dienststellen der Europäischen Kommission und der EZB prüfen gemeinsam auf technischer Ebene ein breites Spektrum politischer, rechtlicher und technischer Fragen im Zusammenhang mit der möglichen Einführung eines digitalen Euro. Dabei tragen sie ihren jeweiligen Mandaten und ihrer Unabhängigkeit gemäß den Verträgen Rechnung. Regelmäßige Gespräche über wichtige Gestaltungsfragen und politikrelevante Aspekte eines digitalen Euro finden auch in der Euro-Gruppe statt. Diese werden von der Arbeitsgruppe „Euro-Gruppe“ vorbereitet. Auf internationaler Ebene haben die EZB und die Europäische Kommission gemeinsam mit der Sveriges Riksbank und der Schweizerischen Nationalbank an einer Arbeitsgruppe der G7-Finanzminister und Zentralbanken teilgenommen, um die verschiedenen Aspekte des digitalen Zentralbankgelds für den Zahlungsverkehr im Retail-Bereich zu prüfen (siehe den kürzlich veröffentlichten Bericht G7 Public Policy Principles for Retail CBDC). Die EZB nimmt außerdem an einer weiteren internationalen Gruppe von sieben Zentralbanken (Bank of Canada, Bank of England, Bank of Japan, EZB, Federal Reserve System, Sveriges Riksbank und Schweizerische Nationalbank) teil, die gemeinsam mit der Bank für Internationalen Zahlungsausgleich daran arbeitet, digitales Zentralbankgeld für die Bevölkerung zu prüfen (siehe jüngste Berichte). Im Rahmen der Roadmap Enhancing cross-border payments des Rats für Finanzstabilität bewertet der Ausschuss für Zahlungsverkehr und Marktinfrastrukturen Regelungen und potenzielle Standards für die grenzüberschreitende Nutzung von digitalem Zentralbankgeld.
  19. Siehe F. Panetta, Evolution or revolution? The impact of a digital euro on the financial system, Rede beim Bruegel-Onlineseminar am 10. Februar 2021.
  20. Erste Erkenntnisse über die Präferenzen in der Bevölkerung und in Fachkreisen lieferte bereits der Bericht der EZB über die öffentliche Konsultation, die vom 12. Oktober 2020 bis zum 12. Januar 2021 stattfand.
  21. Die Fokusgruppenbefragungen finden Ende 2021 in allen Ländern des Euroraums statt. In jedem Land wird es spezielle Fokusgruppen geben, die aus Mitgliedern der allgemeinen Bevölkerung, technologieaffinen Mitgliedern der Bevölkerung, Mitgliedern der Bevölkerung, die derzeit keinen Zugang zum Internet oder zu Bankdienstleistungen haben, sowie Kleinst- und Kleinhändlern bestehen.
  22. Siehe ECB announces members of Digital Euro Market Advisory Group, Pressemitteilung der EZB, 25. Oktober 2021.
  23. Siehe Experts invited to join technical talks on digital euro, MIP News, EZB, 15. Oktober 2021.
  24. Ein Austausch könnte in der Untersuchungsphase immer dann stattfinden, wenn das Eurosystem einen Expertenstandpunkt festgelegt hat, aber noch bevor die hochrangig besetzte Taskforce zu ihrer abschließenden Bewertung gelangt ist und bevor der EZB-Rat Beschlüsse über die Gestaltungsoptionen gefasst hat. Nähere Informationen enthält das Schreiben, auf das in Fußnote 2 verwiesen wird.
  25. Siehe ECB intensifies technical work on digital euro with the European Commission, EZB, MIP News, 19. Januar 2021.
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